Häufig gestellte Fragen zum Thema Autopfand (FAQ)

Jedes Fahrzeug kann beliehen werden (Auto, Motorrad, LKW, Boot, Jetski, Wohnmobil, Traktor etc.). Autos sollten einen aktuellen Marktwert von mindestens 4.000 € haben.

Das Pfand wird dann nach Ablauf einer Kulanzzeit zur Versteigerung freigegeben.

Erzielt das Autopfand einen Mindererlös, hat das für Sie keine Folgen, da eine Privathaftung ausgeschlossen ist. Nur der Pfandgegenstand haftet. Erzielt das Pfand einen Mehrerlös, haben Sie einen gesetzlichen Auszahlungsanspruch. Der Mehrerlös wird unaufgefordert an Sie weitergeleitet.

Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt. Diskretion ist oberstes Gebot. Auf garkeinen Fall erfolgt eine Weitergabe an Dritte, wie Schufa oder ähnliche Organisationen. Mit unseren Kunden vereinbaren wir ausschließlich Einzeltermine, wodurch ein Zusammentreffen mit anderen Kunden ausgeschlossen ist. Außerdem wird Ihr Fahrzeug in unserer Halle mit einer Persenning abgedeckt, sodass es nicht identifizierbar ist.
Kein Problem, bitte informieren Sie uns unverzüglich. Der Pfandschein bekommt dann einen Sperrvermerk zum Schutz gegen unbefugten Gebrauch. Sie erhalten eine Ersatzbescheinigung. Die Pfandauslösung oder -verlängerung ist in diesem Fall grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Pfandleiherverordnung mit den entsprechenden AGB’s.
Eine Auslösung ihres Fahrzeugs ist jederzeit möglich.

Eine Verlängerung ist nach drei Monaten durch Zahlung der bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren möglich.